Interessierst du dich für ein Leben in Gemeinschaft, eine klassische WG ist dir jedoch zu…
Weitere Verzögerung
Ende Juni erhielten wir den Entscheid, dass das Baurekursgericht die Rekurse gegen unsere geplante Wohnüberbauung Iselacher überraschend und entgegen der eigentlich klaren Ankündigung am Augenschein gutgeheissen hat. Diese Nachricht hat uns erschüttert und die Analyse davon hat gezeigt, dass dieses Urteil höchst ungewöhnlich ist.
Das Gericht legt die Bau- und Zonenordnung (BZO) von Gossau anders aus als die Gemeinde und der Kanton und entgegen der gängigen Praxis. Es ist der Ansicht, das geplante Gebäude A1 an der Usterstrasse verstosse gegen die BZO. Die Scheune in der Kernzone müsse erhalten werden, resp. es dürfe dafür nur ein Ersatzneubau erstellt werden, nicht aber ein Neubau in neuen Massen wie wir ihn geplant haben.
Wir hatten die Zulässigkeit des Neubaus bereits vor der Projektentwicklung abgeklärt und sind weiterhin von der Qualität unseres Projektes überzeugt, welche aus dem Wettbewerb hervorgeht und uns mit der Baubewilligung der Gemeinde oder auch der Zusage des Fonds de Roulement vom Bundesamt für Wohnungswesen zugesprochen wurde.
Entscheid über weiteres Vorgehen
Als Vorstand haben wir einstimmig beschlossen, dass wir den Entscheid weiterziehen und beim Zürcher Verwaltungsgericht anfechten.
Bliebe der Entscheid stehen, wäre dieser auch für die zukünftige Praxis in Gossau sehr einschneidend. Er liesse praktisch keine Neubauten in der Kernzone mehr zu.
Konsequenzen
Verzögerung: Wir müssen damit rechnen, dass diese notwendige Zusatzschleife unser Projekt um weitere 2 Jahre verzögert. Damit verschiebt sich ein möglicher Bezug gegen Ende 2028.
Finanzielle Lage: Die Situation ist für uns sehr bedauerlich, jedoch keine Bedrohung für unsere Finanzlage und die bereits eingebrachten Anlagen von vielen von euch. Neben den ärgerlichen, aber verkraftbaren juristischen Aufwänden, verursacht diese Wartezeit für uns keine Kosten. Insbesondere sind wir einmal mehr dankbar für die vielen zinslosen Anteile und Darlehen und, dass wir das Land noch nicht kaufen mussten, es jedoch weiter mit einem Kaufrechtsvertrag zugesichert haben.
Vermietung: Uns ist bewusst, dass es für einzelne Personen oder Familien, welche sich bereits auf eine Wohnung beworben haben und auf das baldige Leben im Iselacher hoffen schwierig bis unmöglich ist, weitere 2 Jahre zu warten. Falls sich daher jemand von der Bewerbung zurückziehen möchte, bitten wir euch uns das mitzuteilen. Auch wenn das sehr schade ist. Die Vergabe der Wohnungen und die Vorreservation werden vorläufig eingestellt.
Abschliessend können wir sagen: Wir hatten als Vorstand an der Sitzung vom 16. Juli Einheit und Frieden über das beschlossene Vorgehen und müssen nun die nötige Geduld aufzubringen. Dabei sind wir dankbar, dass wir auf diesem Weg keinen finanziellen Risiken ausgesetzt sind.