Skip to content

Nichts mehr verpassen und auf dem Laufenden bleiben?

Jetzt Newsletter abonnieren!

Auf Anstoss der Nachbarschaft hat sich in Bertschikon eine Interessensgruppe gebildet, welche verschiedene Bedenken und Anforderungen an unser Projekt stellt.

Als künftige Bertschiker ist es uns wichtig, unserer neuen Nachbarschaft wohlwollend, offen und transparent zu begegnen. Auch jetzt, wo es konkret wird und die Baueingabe unmittelbar bevorsteht. Dazu gehört seit Beginn unseres Vorhabens die Orientierung der Anwohnerschaft aus erster Hand, exklusiv vorab.

Den im September 2022 seitens der Interessensgruppe Pro Bertschikon aufgenommene Dialog sehen wir als Fortsetzung der bereits stattgefundenen Diskussionen. Auch wir sind „pro Bertschikon“. Wenn wir im Folgenden auf die gestellten Fragen und Forderungen eingehen, tun wir das aus diesem Blickwinkel. Wir sind überzeugt, dass die geplante Siedlung das Dorf Bertschikon bereichert und positiv zur Lebensqualität beiträgt.

Am 29.11. stellen wir unser Bauprojekt, sowie die Antworten auf die IG pro Bertschikon an einer Informationsveranstaltung vor. Mehr Infos dazu hier

Unsere Antworten auf die von der IG Pro Bertschikon gestellten Fragen und Forderungen stellen wir gerne in den Kontext der bisherigen Ereignisse:

2020

  • März 2020 Sitzung mit Jörg Kündig, Gemeindepräsident; Thomas Binder, Gemeindeschreiber und Matthias Graf, Stellvertreter des Gemeindeschreibers – Erste Vorstellung unseres Vorhabens und Anfrage, auf was zu achten sei. Uns wird eine frühe Rücksprache mit dem Bauamt empfohlen und eine gute Kommunikation und Information gegenüber der Nachbarschaft. Grundsätzlich seien wir eine private Trägerschaft und damit frei, ein Bauprojekt zu realisieren, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
    Die Gemeinde bedankte sich für die rechtzeitige Information. Sie rechne bereits seit einigen Jahren mit einer Überbauung des Grundstücks.
  • Juli 2020: Unterzeichnung Vorvertrag Landkauf
  • September 2020: Machbarkeitsstudie
  • September 2020 Gespräch mit Gemeinderätin Sylvia Veraguth, Anfrage nach Bedürfnissen der Gemeinde, insbesondere bezüglich Pflegewohnungen, KiTa und Personen in einer Notlage. Es wird uns von Pflegewohnungen abgeraten wegen Überkapazität. Eine KiTa solle geprüft werden. Die Gemeinderätin nimmt zur Kenntnis, dass wir einzelne Wohnungen auch an Personen oder Familien in einer Notlage vermieten wollen. Silvia Veraguth bittet uns, keine Sozialhilfebezüger von ausserhalb der Gemeinde Gossau anzuziehen. Gleichzeitig äussert sie den Bedarf der Gemeinde, regelmässig Personen (notfallmässig) unterbringen zu müssen.
    Diesen Anliegen wollen wir entgegenkommen und vereinbarten dazu im Gespräch zu bleiben.

2021

  • Januar 2021 Sitzung per Video-Konferenz mit neun alteingesessenen Bertschikerinnen und Bertschikern zwecks Bedürfnisabklärung bezüglich Gewerbe und Gemeinschaftsräumen.
    Unsere Projektidee (zu diesem Zeitpunkt noch ohne Baupläne) stiessen auf Wohlwollen. Geäusserte Bedürfnisse deckten sich vielfach mit bestehenden Ideen. Dies waren insbesondere:

    • Mietbarer Mehrzweckraum für (Vereins-)Veranstaltungen, Tanz- und Turn-Stunden, etc.
    • Das Betreiben eines Dorfkafi’s. Dafür einen Betreiber zu finden erachten die Konferenz-Teilnehmer als eher unrealistisch. In den Gewerberäumen könnte dies jedoch realisiert werden. Alternativ wäre die geplante Lounge als unbedientes Bistro interessant.
    • Begegnungsort im Aussen- und Innenraum der Siedlung, auch für Jugendliche
    • Sharing-Center für Alltagsgegenstände, Werkstatt / Gemeinschaftsatelier
    • Co-Working Space

Die Anliegen flossen in das Pflichtenheft des Projektwettbewerbes ein, erhalten zum Teil einen festen baulichen Ausdruck oder können als Möglichkeiten in den geplanten Räumen später umgesetzt werden.

  • Mai 2021: Gründungsversammlung der Wohnbaugenossenschaft Iselacher
  • Ende Mai 2021: Erstes Informationsschreiben an Nachbarn, unmittelbar vor der ersten Kommunikation im Gossauer Info, persönliche Vorstellung, Bekanntgabe der Projektmeilensteine und Zustellung eines Vorabdrucks des Gossauer-Info-Artikels.
  • Juni 2021: Start Architekturwettbewerb mit vier ausgewählten Architekturbüros. Vorab wird ein fachkundiges Gutachten betreffend Zustand der Scheune und des Baumbestandes Für die Wettbewerbsteilnehmer muss die gleiche Ausgangslage gelten. Dabei kam deutlich zum Ausdruck, dass ein Erhalten der Scheune und des grossen Nussbaumes auf Grund der Bausubstanz und des Gesundheitszustandes nicht sinnvoll ist – was für uns als Genossenschaft durchaus wünschenswert gewesen wäre. Entscheid: die Scheune und der Baumbestand werden nicht in den Wettbewerb integriert.
  • November 2021: Fachjury wählt das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs
  • November 2021: Erste Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft im Schulhaus Männetsriet, Bertschikon.
  • November 2021: Erste öffentliche Informationsveranstaltung in der Altrüti Gossau mit Live-Übertragung via Youtube. Es werden alle Wettbewerbsprojekte ausgestellt und durch den Fachjury-Präsidenten, Hansueli Rechsteiner, gewürdigt. Dan Schürch von Duplex Architekten, präsentiert das Siegerprojekt. (Link zur Videoaufnahme)

2022

  • Februar 2022 Start Vorprojekt
  • Frühjahr/Sommer 2022: Gespräche und Korrespondenz betreffend KiTa mit Präsidentin der FiZGo/Flügepilz und GR Sylvia Veraguth – Besuch der KiTa Gossau und gemeinsamer Entscheid, keine KiTa zu realisieren. Die Gründe sind vielfältig: Zweiter Standort für KiTa Flügenpilz Gossau in Bertschikon (1 Gruppe) ist nicht wirtschaftlich, für WBG Iselacher stehen zwei Gruppen (20-30 Kinder) nicht in einem guten Grössenverhältnis zum Projekt. Einzelne Parteien aus der Nachbarschaft befürchten Mehrverkehr und Lärmemissionen. Zudem dürfte der politische Rückhalt eher schwierig sein aufgrund der Zunahme an subventionierten Plätzen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass eine Spielgruppe in den geplanten Räumlichkeiten umgesetzt werden könnte (Gewerbe-, Gemeinschaftsraum oder Wohnung).
  • Mai und Juli 2022: Probebohrungen (Die Nachbarn werden im Vorfeld informiert)
  • Juni 2022: Zweite Nachbarschaftsinformation in der Scheune Iselacher. Der Vorstand der WBG Iselacher und das Architekturteam präsentieren die Ergebnisse des Vorprojekts und zeigen auf, welche Anliegen der Nachbarschaft in die Planung aufgenommen wurden:
    a) Im Vorprojekt wurde die Geometrie der Gebäude überarbeitet und die Höhe sowie Gebäudelänge reduziert. Das Haus A.2 wurde in der Traufhöhe auf 11.40 gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst. Das Haus A.2 ist das höchste Gebäude der Überbauung und befindet sich in der Mitte des Areals mit möglichst grösstem Abstand zur nachbarschaftlichen Bebauung. Alle Gebäude, die an die bestehende Umgebungsbebauung angrenzen, unterschreiten die maximale Höhe der BZO deutlich, um massstäblich an die Bebauungsstruktur der Nachbarschaft anzuknüpfen. Haus C.1 wurde um ca. 3 Meter gegenüber dem Wettbewerbsbeitrag gekürzt, mit Rücksicht auf die benachbarte Überbauung (gelbes Haus) auf der Parzelle 4017.

Alle Gebäude, die an die bestehende Umgebungsbebauung angrenzen, unterschreiten die maximale Höhe der BZO deutlich

b) Der Anteil an Gewerberäumen wurde gegenüber den Wettbewerbsvorgaben deutlich reduziert, von ursprünglich 12% auf 6% (Stand Abgabe Vorprojekt).

c) Die KiTa wurde aufgrund der Abklärungen mit FiZGo, der Gemeinde und der Nachbarschaft, die dadurch hohes Verkehrsaufkommen befürchtet, aus dem Projekt entfernt.

An der Nachbarschaftsinformationsveranstaltung vom 30.6.2022 wurden die Themen Anzahl Besucherparkplätze und Nutzung der Gewerberäume diskutiert.

  • September 2022: Start Bauprojekt-Planung. Zum Start wurde die Nutzung der Gewerberäume präzisiert. Es werden Nutzungen wie Ateliers und Büros angestrebt, die wenig bis keinen zusätzlichen Autoverkehr verursachen würden, und den Menschen aus der Siedlung und der unmittelbaren Umgebung eine anmietbare Arbeitsfläche zur Verfügung stellen sollen. Der Anteil an Aussenparkplätzen wurde von 14 auf 19 PP erhöht, um der Befürchtung des «Wildparkierens» entgegenzukommen. Zudem wurde die Tiefgarageneinfahrt an der Poststrasse überarbeitet. Ein zusätzliches Trottoir für Fussgänger wurde eingeplant.
  • September 2022: Kontaktaufnahme durch D. Walde von der IG Pro Bertschikon und Terminvereinbarung für erste Sitzung am 27.9.2022
  • Seit Oktober 2022: Kontaktaufnahme durch WBG Iselacher mit den unmittelbaren Anliegern zur Planung individueller Gespräche betreffend der Grenzgestaltung.

Antworten auf die Anfragen und Anforderungen der IG pro Bertschikon

Forderung 1: Einhalten der Höhe der Bauten gemäss Bauzone, nicht nach Arealüberbauungsrecht: Ein Stockwerk weniger oder mit Sous-Terrain-Geschoss arbeiten.

Als gemeinnütziger Bauträger sind wir bestrebt, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Wir setzen alles daran, dafür die Kostenlimiten des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) einzuhalten. Die Erreichung dieses ambitionierten Zieles ist nur mit einer Arealüberbauung möglich und zudem entscheidend für die Finanzierbarkeit des ganzen Projektes. Arealüberbauungen sind ein fixer Bestandteil der Bau und Zonenordnung der Gemeinde Gossau ZH vom 26.11.2018 und bedürfen keiner Ausnahmeregelung. Die nötige Grösse beträgt 4’000m2. Das Grundstück Iselacher weist 7’079m2 aus.Desweitern fördern wir damit die innere Siedlungsverdichtung, welche im Schweizer Raumplanungsgesetzt als Zielsetzung verankert ist und wirken der Zersiedelung entgegen. Wir standen vor der Herausforderung, Gebäudegrössen und Gebäudehöhen möglichst ausgewogen aufeinander abzustimmen. Bei der Planung wurden die zusätzlichen Geschosse bewusst nur in der Hälfte aller Gebäude realisiert. Auch wird die maximale Firsthöhe der Gebäude, die an bestehende Umgebungsbebauung angrenzen, deutlich unterschritten.
Der Verzicht eines Geschosses beim Haus B1 und oder C1 hätte zur Folge, dass das Haus C1 um das Volumen der zu reduzierenden Geschossen verlängert würde. Aus unserer Sicht wäre das auch zum Nachteil der direkten Anstösser. Wohnungen in Sous-Terrain-Geschossen sind aufgrund der schlechten Belichtung und des fehlenden barrierefreien Aussenraums nicht mehr zeitgemäss und weisen eine geringe Wohnqualität auf. Der Gesetzgeber hat durch die Abschaffung des anrechenbaren Untergeschosses in BZO Zürich deutlich gemacht, dass der Wohnraum im Keller nicht erwünscht ist. Durch die anstehende Harmonisierung der Gemeindebauordnungen im Kanton Zürich wird diese Regelung in allen Gemeinden, auch in Gossau, in naher Zukunft umgesetzt. Die Genossenschaft muss alle Wohnungen nach SIA 500 barrierefrei gestalten. Dies verlang die Wohnbauförderung und die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ), die für die Bewilligung der Überbauung zuständig ist. Die Wohnbauförderung verlang zudem die Einhaltung von bestimmter Punktzahl im Wohnbaubewertungssystem, die so nicht erreichbar wäre. Zusammenfassend wäre die Umsetzung der Sous-Terrain-Wohungen bei dieser Überbauung gesetzlich nicht möglich.

Forderung 2: Befriedigende Gesamtwirkung PBG 238 muss städtebaulich zwingend erreicht werden. Wir wollen den Dialog.

Das Projekt ging unter anderem auf Grund der städtebaulichen Gesamtwirkung als Siegerprojekt aus dem Studienauftrag nach SIA 142 (Wettbewerbsverfahren) hervor. Die 4 eingereichten Projekte wurden durch eine Fachjury sorgfältig und fachmännisch juriert. Es wurde ein einstimmiges Resultat zu Gunsten des gewählten Projekts erzielt. Details können dem Jurybericht entnommen werden.

Forderung 3: Entfernen der Spangen/ Gebäudeverbindungen kappen > neue und sozialverträgliche, städtebauliche Anordnung der Gebäude.

Die Anordnungen der Gebäude, bei denen sich immer 2 Häuser in der Ecke berühren, ist ein integrierter Bestandteil des Siegerprojekts aus dem Studienauftrag. Die Fachjury hat diese Anordnung gelobt, aufgrund seiner guten Integration und Sozialverträglichkeit. Diese kompakte Anordnung der Gebäude macht es möglich, dass auf dem Areal zusammenhängende halbprivate Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen. Durch diese Anordnung fällt der Gebäudeabstand zu der nachbarschaftlichen Bebauung wesentlich grösser aus als die baurechtlichen Vorgaben es festlegen.

Rückfrage an IG: Was wäre sozialverträglich?

Forderung 4: Alle Wegrechte müssen eingehalten werden, z.B. Schulweg durch Müselacher.

Iselacher definiert den Aussenbereich der Siedlung als halböffentlichen Raum und hat dies in seinen Werten mit dem Satz „wir öffnen uns für die Nachbarschaft und das Dorf“ verankert. Es ist uns ein Anliegen, dass die Wege und Plätze sowie Gemeinschaftsräume von den Dorfbewohnern aktiv mitgenutzt werden können. Ideen wie ein Wegweiser mit der Aufschrift „Schulweg für Kinder“, der den Weg direkt durch die Siedlung weist, standen schon früh im Raum.

Solche Ideen wollen wir umsetzen und eine entsprechende Kultur fördern.

Forderung 5: Einfahrt in die Tiefgarage nicht von der Poststrasse her.

Leider ist es so, dass eine Zufahrt weder von der Poststrasse noch vom Müselacher erwünscht ist. Die Tiefgarageneinfahrt an der Poststrasse hat aufgrund der günstigen Lage in der Topografie den Vorteil einer geraden und flachen Einfahrtsrampe. Die einfache Geometrie und flache Steigung machen die Einfahrt sehr übersichtlich und tragen zur hohen Verkehrssicherheit bei. Zwischen der Poststrasse und der Einfahrt ist ein Abstand von 5.5m geplant und ein zusätzlicher Fussgängerweg auf der Parzelle vorgesehen, sodass für alle Verkehrsteilnehmer gute Sichtverhältnisse gewährleistet werden.

Forderung 6: Nachweis bringen, dass keine erhöhte Lärmbelastung durch die Anordnung der Gebäude, bzw. durch Ausbildung der Fassade entsteht.

Die Fassade ist mit einer Holzschalung verkleidet, die durch die versetzte Lattung in den V-förmigen Aussenräumen die Schallabsorption begünstigt. Für die Holzbauplanung und die Schallthematik wird ein auf die Thematik spezialisierter Bauingenieur beigezogen.

Forderung 7: Massnahmen zum Schutz der direkten Anstösser treffen (ohne Kosten für die Anstösser): Lärmschutzwände, Sichtschutz, Hecken etc. Massnahmen in Absprache mit den<br /> Betroffenen.

Wir sind gerne bereit konstruktive Lösungen für die Ausbindung der gemeinsamen Grenzen zu finden. Seit Oktober 2022 bieten wir dafür der direkten Anwohnerschaft Gesprächstermine an, die wir gemeinsam mit Duplex Architekten wahrnehmen, sofern gewünscht. Wir sind bereit uns an den Kosten von sinnvollen Lösungen zu beteiligen.

Forderung 8: Stilles Gewerbe und Raum der Stille sollen aus dem Projekt entfernt werden, um die zusätzliche Belastung der Infrastrukturen in Bertschikon (ÖV und Strassen) zu minimieren.

Der Raum der Stille ist ein Raum mit 19 m2, der vornehmlich von Bewohnern genutzt werden wird und die Infrastruktur in Bertschikon nicht belastet. Lokales Gewerbe schafft lokale Arbeitsplätze und Dienstleistungen, die vor Ort genutzt werden können. Der Co-Working-Space ist angedacht um Mieterinnen und Mieter sowie weiteren Interessierten aus der Umgebung einen Büroarbeitsplatz mit der dazu benötigen Infrastruktur ausserhalb der eigenen Wohnung anzubieten. Wir sind der Meinung, dass sich diese Einrichtung positiv auf die Personen- und Fahrzeugbewegungen auswirken wird. Zwei der vier Gewerberäume haben zudem einen Zugang zu je einer Wohnung. Es ist wahrscheinlich, dass diese Gewerberäume in Koppelung an die Wohnungen vermietet werden und als Beratungsbüro oder dergleichen genutzt werden.

Forderung 9: Kostenübernahme für zusätzlichen Schulraum in Bertschikon.

Nach unserer Einschätzung wissen alle Beteiligten, dass diese Forderung nicht realistisch und auch nicht durchsetzbar ist. Wir verstehen, dass Eltern nicht wollen, dass ihre Kinder mit dem Schulbus nach Gossau oder in andere Wachten gefahren werden und wir sind teilweise selbst Eltern die dieses Anliegen teilen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Gemeinde, welche wir früh über unser Vorhaben informiert haben. Die Gemeinde rechnet seit längerem mit einer Überbauung des Grundstückes. Unter Umständen macht es Sinn, gemeinsam ein Gespräch mit der Schule zu suchen.

Forderung 10: Revitalisierung der bestehenden Scheune an der Usterstrasse, auch um z.B. eine Bäckerei mit Cafe anzubieten.

Wir haben die Bausubstanz der Scheune schon vor dem Wettbewerb beurteilen lassen. Die Scheune stehen zu lassen erwies sich daraus als keine Option. Siehe auch Kapitel B: Chronik, Juni 2021 Das Anliegen widerspricht der Forderung zur Streichung der Gewerberäume. Das Thema Bäckerei mit Café könnte aber auch in einem oder mehreren Gewerberäumen realisiert werden, wenn dafür ein Betreiber gefunden wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es ein professionell betriebenes Café in Bertschikon schwer hat. In der geplanten Lounge wird ein (meist unbedientes) Bistro eingerichtet werden, welches zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sein soll. Wenn Personen aus Bertschikon (IGpB oder andere) dieses Angebot mitgestalten oder erweitern wollen, freuen wir uns darüber.

Forderung 11: Behausung / Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Schwalben erstellen. Ersatz für ökologisch wertvolle Begebenheiten: Scheune und Hecke ist Zuhause von Fledermäusen, Vögel<br /> (Rotschwanz, Schwalben, Distelfink, Stigliz, etc.), Igel, Fuchs, Marder, Wiesel, Echsen, etc.) Hecken und Hochstammobstbäume. Beibezug Fledermausexperten/ökologische Baubegleitung.

Wir begrüssen das Anliegen, Sorge zur Schöpfung zu tragen, was einem unserer Werte entspricht. In der Aussenraumgestaltung ist uns die Förderung der Biodiversität daher ein wichtiges Anliegen. Die Ausgestaltung ist in Planung. Wir gehen davon aus, dass diesbezüglich in der Nachbarschaft schon einiges am Tun ist. Auch hier schlagen wir ein gemeinsames Team (IGpB & WBGI) vor, welches sich, ergänzt mit einer Fachperson*, dem Thema Biodiversität in unserer Siedlung und der umliegenden Nachbarschaft annimmt.

*Für möglich Fachpersonen könnte die Regionalgruppe der ProNatura, die Stiftung Fledermausschutz,
BirdLife, oder eine andere Fachorganisation angefragt werden.

Forderung 12: Die Baustellenlogistik muss die Sicherheit der Dorfbewohnenden gewährleisten. Vor allem sind die Kinder in ihrer Freizeit und auf dem Schulweg zu schützen.

Wir setzen alles daran, die Sicherheit rund um den Bau zu gewährleisten.

Forderung 13: Absolut rücksichtsvolles Vorgehen während der Realisierung. Einsatz modernster Maschinen und Geräte, um die Staub- und Lärmemissionen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Sofortige Entfernung von Schmutz auf den Hartbelägen (allenfalls mittels Radwaschanlage arbeiten), etc.

Es ist auch in unserem Interesse die Emissionen so klein wie möglich zu halten und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Aushub und das Erstellen des Untergeschosses in Ortsbeton lassen sich nicht vermeiden. Danach soll ein Grossteil der Gebäudehülle im Holzbau erstellt werden. Das bedeutet eine hohe Vorfabrikation der Elemente in der Halle der Holzbaufirma. Dadurch können die Emissionen auf der Baustelle deutlich reduziert werden.

Forderung 14: Einrichten und unterhalten «Sorgentelefon».

Wir sind gerne bereit ein «Sorgentelefon» einzurichten.

Back To Top